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Führerschein-Klassen
Wir bieten eine Ausbildung in den Klassen B/BF17 / BE / B78 / B197 / B96 an.



Klasse B
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 3 500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt und im Inland dreirädrige Kraftfahrzeuge, im Falle eines Kraftfahrzeuges mit einer Motorleistung von mehr als 15 kW jedoch nur, soweit der Inhaber der Fahrerlaubnis mindestens 21 Jahre alt ist.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am "Begleiteten Fahren mit 17")
Eingeschlossene Klassen: AM und L
Klasse BE
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger bestehen, sofern die zulässige Gesamtmasse des Anhängers oder Sattelanhängers 3500kg nicht überschreitet.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klassen: keine
Klasse B - Schlüsselzahl 78
Die Führerscheinklasse B78 erlaubt das Fahren von PKW mit Automatikgetriebe bis 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse. Sie ist keine eigene Klasse, sondern eine Beschränkung der Klasse B durch die Schlüsselzahl 78, die im Führerschein eingetragen wird, wenn die praktische Prüfung ausschließlich auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde. Sie ist eine Alternative zur herkömmlichen Klasse B und erlaubt es, sich voll auf den Verkehr zu konzentrieren, schließt aber das Fahren von Fahrzeugen mit Schaltgetriebe aus.
Die Schlüsselzahl 78 im Führerschein der Klasse B bedeutet, dass Sie nur Fahrzeuge mit Automatikgetriebe fahren dürfen. Dies wird eingetragen, wenn die praktische Ausbildung und Prüfung ausschließlich auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde. Um diese Einschränkung aufzuheben, können Sie eine zusätzliche Schulung mit einem Schaltwagen absolvieren, um den Führerschein auf die Schlüsselzahl 197 umzurüsten und somit auch Schaltwagen fahren zu dürfen.
Wie können Sie die Automatikbeschränkung (78) aufheben?
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Fahrstunden:
Sie müssen mindestens zehn Fahrstunden à 45 Minuten mit einem Schaltwagen absolvieren.
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Testfahrt:
Anschließend absolvieren Sie eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer, um die sichere Bedienung des Schaltgetriebes nachzuweisen.
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Umschreibung:
Nach erfolgreicher Schulung und Testfahrt können Sie eine Bescheinigung bei Ihrer Fahrerlaubnisbehörde einreichen, um die Schlüsselzahl 78 durch die Schlüsselzahl 197 zu ersetzen. Eine erneute Fahrprüfung ist nicht erforderlich.
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Zusätzlicher Vorteil der Schlüsselzahl 197:
Nach der Umschreibung dürfen Sie nicht nur Schaltwagen, sondern auch Automatikfahrzeuge fahren, und das sowohl im Inland als auch im Ausland.
Klasse B - Schlüsselzahl 197
Die zum 1.4.2021 eingeführte neue nationale Schlüsselzahl B197 bietet die Möglichkeit, auch Schaltwagen fahren zu dürfen, obwohl die Fahrprüfung auf einem Automatikfahrzeug absolviert wurde, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind:
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10 Fahrstunden zu je 45 Minuten auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe.
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Eine 15-minütige Testfahrt mit einem Fahrlehrer auf einem Fahrzeug mit Schaltgetriebe.
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Ausstellung einer entsprechenden Bescheinigung (Schaltkompetenznachweis) durch die Fahrschule.
Klasse B - BF 17
Der Führerschein BF17, auch „Begleitetes Fahren ab 17“ genannt, erlaubt es Jugendlichen, bereits mit 17 Jahren Auto zu fahren, allerdings nur in Begleitung einer oder mehrerer zuvor eingetragener Begleitpersonen. Das Hauptziel ist es, Fahranfängern durch das Sammeln von Praxiserfahrung die nötige Sicherheit im Straßenverkehr zu geben.
So funktioniert BF17
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Anmeldung: Die Anmeldung in der Fahrschule ist bereits mit 16,5 Jahren möglich.
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Ausbildung: Die Fahrausbildung verläuft wie beim regulären Führerschein der Klasse B.
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Prüfungen: Die Theorieprüfung kann frühestens drei Monate, die praktische Prüfung frühestens einen Monat vor dem 17. Geburtstag abgelegt werden.
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Bescheinigung: Nach bestandener Prüfung erhalten Sie eine Prüfungsbescheinigung, die als vorläufiger Führerschein gilt. Diese Bescheinigung ist nur in Deutschland und Österreich gültig und muss immer zusammen mit einem amtlichen Ausweis mitgeführt werden.
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Regulärer Führerschein: Mit dem 18. Geburtstag kann die Prüfungsbescheinigung in der Führerscheinstelle gegen den regulären EU-Führerschein im Scheckkartenformat umgetauscht werden.
Voraussetzungen für die Begleitperson
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Mindestens 30 Jahre alt sein.
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Seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis der Klasse B sein.
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Maximal einen Punkt im Fahreignungsregister (Flensburg) haben.
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Während der Fahrt die 0,5 Promille-Grenze einhalten.
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Die Begleitperson muss namentlich in der Prüfungsbescheinigung eingetragen sein. Es ist möglich, nachträglich weitere Begleitpersonen hinzufügen.
Regeln für das Fahren mit 17
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Bis zum 18. Geburtstag muss immer eine eingetragene Begleitperson mitfahren. Diese kann auf dem Beifahrersitz oder auch auf der Rückbank Platz nehmen.
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Die Begleitperson gibt zwar Hinweise, hat aber keine Eingriffsbefugnis. Der Fahranfänger bleibt der alleinige Fahrzeugführer.
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Fahrten ohne Begleitperson sind nicht erlaubt.
Klasse B - Schlüsselzahl 96
Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger bestehen, mit einer zulässigen Gesamtmasse des Anhängers von mehr als 750 kg und zulässiger Gesamtmasse der Fahrzeugkombination von mehr als 3.500 kg und nicht mehr als 4.250 kg.
Mindestalter: 18 Jahre (17 Jahre für Teilnehmer am „Begleiteten Fahren mit 17“), Vorbesitz Führerscheinklasse B notwendig
Eingeschlossene Klassen: keine