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AGB

Hier finden Sie die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Fahrschule Wild. Unsere AGB enthalten alle wichtigen Vertragsbedingungen und Informationen, die für unsere Fahrschüler:innen relevant sind. Wir legen großen Wert darauf, dass unsere AGB den gesetzlichen Vorgaben entsprechen. Daher wurden sie sorgfältig formuliert und rechtlich geprüft. Sollten Sie Fragen zu unseren AGB haben, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
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Aufgrund rechtlicher Änderungen und notwendiger Klarstellungen wurden die von der Bundesvereinigung der Fahrlehrerverbände e.V. empfohlenen „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Fahrschulen” (AGB) überarbeitet und aktualisiert. Die Änderungen sind rot dargestellt.
 
Welche Änderungen wurden vorgenommen?
Im Wesentlichen handelt es sich um redaktionelle Überarbeitungen bzw. Klarstellungen. Konkrete Änderungen ergaben sich bei folgenden Punkten:
 
Ziffer 1: Beendigung der Ausbildung
 
In diesem Absatz war folgende Klarstellung erforderlich:
Wird das Ausbildungsverhältnis nach Beendigung fortgesetzt, so sind für die angebotenen Leistungen der Fahrschule die Entgelte der Fahrschule maßgeblich, die durch den nach § 32 FahrlG bestimmten Preisaushang zum Zeitpunkt der Fortsetzung des Ausbildungsvertrages ausgewiesen sind. Hierauf hat die Fahrschule bei Fortsetzung in Textform hinzuweisen.
 
Ziffer 3: Grundbetrag und Leistungen
 
Buchstabe a wurde wie folgt ergänzt:
a) Mit dem Grundbetrag werden abgegolten: die allgemeinen Aufwendungen der Fahrschule sowie die Erteilung des theoretischen Unterrichts und erforderliche Vorprüfungen bis zur ersten theoretischen Prüfung, mit Ausnahme der Vorstellung zur Prüfung und diese selbst.
 
Ziffer 7: Einhaltung vereinbarter Termine
 
Es wurde folgende Ergänzung eingefügt:
Fahrstunden beginnen und enden grundsätzlich an der Fahrschule. Wird auf Wunsch des Fahrschülers davon abgewichen, wird die aufgewendete Fahrzeit zum Fahrstundensatz berechnet, soweit nichts anderes vereinbart ist.
 
Ziffer 7: Wartezeiten bei Verspätung
 
Auch hier waren klarstellende Ergänzungen erforderlich:
Verspätet sich der Fahrlehrer um mehr als 15 Minuten, so braucht der Fahrschüler nicht länger zu warten; fällt deshalb die Fahrstunde aus, wird sie nicht berechnet. Hat der Fahrschüler den verspäteten Beginn einer vereinbarten praktischen Ausbildung zu vertreten, so geht die ausgefallene Ausbildungszeit zu seinen Lasten. Verspätet er sich um mehr als 15 Minuten, braucht der Fahrlehrer nicht länger zu warten; fällt sie deshalb aus, wird sie entsprechend Ziffer 3b Absatz 3 berechnet. Dem Fahrschüler bleibt der Nachweis vorbehalten, ein Schaden sei nicht oder in wesentlich geringerer Höhe entstanden.
 
Ziffer 13: Hinweis
 
Der letzte Satz wurde wie folgt angepasst:
Sämtliche Personenbezeichnungen gelten gleichermaßen für alle Geschlechter.
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„AGB – Seminare, Trainings und Lehrgänge (in Präsenzform)“


Im Folgenden werden Vertragspartner der Fahrschule Wild als Teilnehmer und die Fahrschule Wild als Fahrschule bezeichnet. Teilnehmer und Fahrschule gemeinsam werden als Vertragsparteien bezeichnet.
§1 Geltungsbereich
(1)     Diese allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Durchführung von Veranstaltungen wie bspw. offene Schulungen, Seminare, Trainings. (im folgenden „Leistungen“). 
§ 2 Anmeldung und Vertragsabschluss
(1)     Die Anmeldung erfolgt vorwiegend über das jeweilige Online-Buchungsportal, schriftlich, oder per E-Mail und ist verbindlich.
(2)     Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, werden Anmeldungen in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt.
(3)     Nach Ihrer Anmeldung erhalten Sie eine Anmeldebestätigung mit weitergehenden Informationen oder eine umgehende Benachrichtigung, falls die Veranstaltung ausgebucht ist. Der Vertrag kommt durch Zugang der Anmeldebestätigung bei Ihnen zustande.
§ 3 Seminarinhalte
(1)     Die Inhalte und die Durchführung des Seminars richten sich nach dem jeweiligen Seminarprogramm, das insoweit Bestandteil des Vertrages wird. Die Fahrschule ist dazu berechtigt, einzelne Seminarinhalte aus fachlichen Gründen ohne Zustimmung der Teilnehmenden abzuändern, soweit hierdurch nicht der Kern des vereinbarten Seminars berührt wird.
§ 4 Vertretung
(1)     Sie können Ihre Seminarberechtigung in jedem Falle jederzeit auf einen schriftlich von Ihnen zu benennenden Ersatzteilnehmenden übertragen. Hierbei entstehen keine Kosten
§ 5 Preise und Zahlung
(1)     Alle angegebenen Preise verstehen sich, falls nicht anders angegeben, zzgl. der gesetzlichen MwSt. Die auf der Webseite der Fahrschule genannten Preise sind unverbindlich. Maßgeblich sind die in der Buchungsbestätigung genannten Preise. Die Gebühr wird nach der Buchung mit sofortigem Zahlungsziel in Rechnung gestellt. Der Rechnungsversand erfolgt in der Regel per E-Mail.
§ 6 Umbuchung
(1)     Eine Umbuchung auf einen anderen Seminartermin oder auf eine andere Veranstaltung der Fahrschule ist jederzeit schriftlich in Textform (per Post oder per E-Mail) möglich. Im Falle der Umbuchung erheben wir nachfolgende Gebühren:

  • Umbuchung bis 4 Wochen vor Seminarbeginn: kostenlos

  • Umbuchung ab 4 Wochen vor Seminarbeginn: 25% der Teilnahmegebühren zzgl. MwSt.

  • Umbuchung ab 2 Wochen von Seminarbeginn: 50% der Teilnahmegebühren zzgl. MwSt.

  • Umbuchung ab 5 Tage vor Seminarbeginn:  100% der Teilnahmegebühren zzgl. MwSt.

(2)     Für ein einmal kostenfrei umgebuchtes Seminar entfällt die Möglichkeit der kostenfreien Stornierung.
(3)     Für die Rechtzeitigkeit der Umbuchung ist der schriftliche Eingang der Erklärung beim Veranstalter maßgeblich.
§ 7 Rücktritt
(1)     Ein Rücktritt vom Vertrag ist jederzeit in Textform möglich. Zur Fristwahrung muss die Rücktrittserklärung schriftlich per Post oder per E-Mail bei der Fahrschule eingehen.

  • Rücktritt bis zu 4 Wochen vor Seminarbeginn: kostenlos

  • Rücktriff ab 4 Wochen vor Seminarbeginn: 50% der Teilnahmegebühren zzgl. MwSt.

  • Rücktritt ab 2 Wochen vor Seminarbeginn oder Nichterscheinen: 100% der Teilnahmegebühren zzgl. MwSt.

(2)     Für die Rechtzeitigkeit des Rücktritts ist der schriftliche Eingang der Erklärung beim Veranstalter maßgeblich.
§ 8 Absage von Veranstaltungen
(1)     Die Fahrschule behält sich vor, die Veranstaltung wegen zu geringer Nachfrage bzw. Teilnehmerzahl abzusagen. Bereits von Ihnen entrichtete Teilnahmegebühren werden Ihnen selbstverständlich zurückerstattet.

(2)     Bei Ausfall der Veranstaltung, infolge von Krankheit des/der Referenten/-in, verhinderter oder verspäteter Anreise, höherer Gewalt (Streik, Naturkatastrophen etc.) sowie wichtiger organisatorischer Gründe, besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Bei vorübergehendem Ausfall des/der Referenten/-in wird die Fahrschule einen Ersatztermin bestimmen. Bei dauerhaftem Ausfall werden die Seminargebühren zurückerstattet.
(3)     Weitergehende Haftungs- und Schadenersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits vorliegt, ausgeschlossen. Bitte beachten Sie dies auch für von Ihnen gebuchte Hotelzimmer sowie Flug- oder Bahntickets.
(4)     Darüberhinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
§ 9 Änderungsvorbehalt
(1)     Ein Anspruch auf die Durchführung einer Veranstaltung durch einen bestimmten Dozenten bzw. an einem bestimmten Unterrichtsort besteht nicht. Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz eines versäumten Seminartages.

(2)     Die Fahrschule ist bei Bedarf (z.B. Krankheit, Unfall) zum Austausch der vorgesehenen Referenten durch andere, thematisch gleich qualifizierte Personen, berechtigt und behält sich notwendige organisatorische, inhaltliche und methodische Änderungen vor.
§ 10 Eigentumsvorbehalt und Nutzung von Lehrmitteln
(1)     Wir behalten uns bei allen Lieferungen von Lehrmaterialien das uneingeschränkte Eigentum bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Zahlungsverpflichtungen durch den Kunden vor.

(2)     Die Weitergabe an Dritte oder öffentliche Verbreitung oder Zugänglichmachung von Lehrgangsunterlagen oder Lehrmaterialien ist nicht zugelassen. Insbesondere die Veröffentlichung von Audio- oder Videodaten, digitalen Präsentationen oder Skripten in öffentlich zugänglichen Internetportalen (Sharing) ist untersagt.
§ 11
Foto- und Videoaufnahmen
(1)     In den Veranstaltungen können Fotografien von den Teilnehmenden im Rahmen eines Fotoprotokolls angefertigt werden. Diese Fotoprotokolle werden nur den Teilnehmenden der Veranstaltung zur Verfügung gestellt. Sollten Sie einer Aufnahme Ihrer Person oder dem Upload des Fotoprotokolls in die Lernumgebung nicht zustimmen, wenden Sie sich an den Trainierenden.
(2)     Bei einigen Veranstaltungen kann es auch zur Aufnahme der Teilnehmenden auf Fotos oder Videos kommen. Bitte beachten Sie, dass diese Aufnahmen und nicht die Fotoprotokolle zur Werbezwecken der Fahrschule Wild verwendet werden können.
(3)     Sollten die Aufnahmen zu Werbezwecken verwendet werden, holen wir Ihr Einverständnis im Vorfeld der Veranstaltung gesondert ein.
§ 12 Haftung
(1)     Für die Inhalte der Vorträge und Dokumentationsmappen sind die Referenten/-innen verantwortlich. Die Fahrschule haftet für Schäden bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach den gesetzlichen Bestimmungen.

(2)     Für sonstige Schäden haftet die Fahrschule nur, wenn sie auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung seitens der Fahrschule oder einer grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Pflichtverletzung eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der der Fahrschule beruhen. Der Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden beschränkt. Ein Anspruch auf Ersatz mittelbarer Schäden, insbesondere Arbeits- / Verdienstausfall und entgangenem Gewinn, besteht nicht.
§ 13 Gerichtsstand / Erfüllungsort
Allgemeiner Gerichtsstand und Erfüllungsort für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Ansprüche ist Schwandorf, Sitz der Fahrschule Wild.

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